Unter dem Namen
L’ART
CULINAIRE
DES COPAINS DES ALPES SUISSE
Besteht ein Verein im Sinne Art. 60 ZGB. der Verein
wurde am 1. August 1992 gegründet.
Zweck von Les Copains des Alpes ,
ist die Vereinigung der Köche, die Pflege
der Kochkunst und Creation
kulinarischer Innovationen. Sowie die klassische
Tafelfreuden zu geniessen
und die berufliche Weiterbildung zu fördern. Die
Kameradschaft und
Freundschaft unter den Mitgliedern wird durch
gesellschaftliche und
fachliche Veranstaltungen (nationale und internationale
Kochkunstausstellungen)
gepflegt mit dem Ziel das Ansehender
Kochkunstgruppe und der
schweizerischen Gastronomie zu fördern.
Es bestehen folgende Mitgliedschaftsgruppen:
Aktivmitglied
Als Aktivmitglied werden
Personen aufgenommen, die sich ausweisen können als:
-
beruflich ausgewiesene Fachleute mit Fähigkeitsausweis als
Koch
-
Köche, die an Berufs-
und Fachschulen tätig sind
-
Patissiers, beruflich ausgewiesene Fachleute
-
Restaurateure und Hoteliers mit Fähigkeitsausweis als Koch
Die Aufnahme von Mitgliedern die Anverwandt sind ist
durchaus möglich, Bäcker, Metzger, Käser, Maitre d’ Hotels, Kellner, Kellnerinnen
etc.
Passivmitglied kann jeder werden, der die Statuten achtet.
Sponsoren werden mit dem Gastgewerbe durch ihre Tätigkeit
verbundene
Personen aufgenommen
Firmenmitglieder können Unternehmer und
deren Vertreter werden, die mit dem Gastgewerbe und weiteren
Verpflegungsbetrieben geschäftliche Beziehungen pflegen und den Köchen durch
ihre Produkte bekannt sind.
Ehrenmitglied
Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die
sich in besonderer Weise um die Kochkunst verdient gemacht haben.
Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Chevaliers des Alpes Suisses
Zum Chevalier des Alpes Suisses
können Personen geschlagen werden, aus Politik, Wirtschaft, und Kunst,
Sponsoren und verdiente Mitglieder. Der Vorstand allein bestimmt diese
Persönlichkeiten. Der Ritterschlag muss immer mit einer Gala verbunden werden
bei der die Gesellschaft von der Kochkunstgruppe Les Copains des Alpes bekocht wird. Der Gala-Menu Preis wird von
mal zu mal neu kalkuliert.
Erwerb der Mitgliedschaft,
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliedschaft ist mit einem vollständig
ausgefüllten Anmeldeformular zu beantragen. Die
Kandidatur wird vom Vorstand geprüft, der über die
Aufnahme beschliesst.
Das Mitspracherecht ist grundsätzlich allen
Mitgliedsgruppen zugesichert. Fragen, die sich auf die Stellung des Kochens und
dessen Zugehörigkeit zur Kochkunst-Equipe beziehen, können nur durch Aktiv- und
Ehrenmitglieder entschieden werden.
Der Finanzhaushalt
basiert auf folgenden Einnahmen:
- Jahresbeiträge der Aktiv-, Gönner- und z.T. der Firmenmitglieder
- Erträge aus
Veranstaltungen
- Zuwendungen Dritter
Für die
Verbindlichkeiten der „L’art culinaire
des copains des alpes suisses“ haftet das Vereinsvermögen.
Die Jahresbeiträge werden jeweils durch die
Generalversammlung für das folgende Jahr festgelegt.
Der maximale Beitrag pro Mitglied beträgt Fr. 100.-
Sponsoren- und Gönnerbeiträge gelten als freiwillige
Beiträge.
Die Organe von Les Copains des Alpes
-
die Generalversammlung als oberstes Organ
-
die Versammlung
-
der Vorstand
-
die Revisoren
-
Generalversammlung
Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt,
für die Einberufung ist eine Frist von 14 Tagen einzuhalten. Die Einladungen
haben schriftlich , unter Bekanntgabe der zu
behandelnden Geschäfte zu erfolgen. Jahresbericht und Jahresrechnung werden an
der Generalversammlung aufgelegt. Die Generalversammlung ist beschlussfähig,
wenn wenigstens ein fünftel aller Mitglieder anwesend sind.
Die Generalversammlung ist auch dann einzuberufen,
wenn nach Art. 64 ZGB ein fünftel aller Mitglieder dies verlangt.
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
-
Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten
-
Abnahme des Jahresberichts des Kassiers
-
Abnahme des Revisorenberichts
-
Festsetzung der Jahresbeiträge
-
Ernennung von Freimitgliedern
-
Ernennung von Ehrenmitgliedern
-
Statutenrevisionen
-
Wahl des Vorstands und der Revisoren
Versammlung
Die Versammlungen
befassen sich mit den laufenden Geschäften und Versammlungen. Für die
Einberufung ist eine Frist von 8 Tagen einzuhalten.
Bei dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten kann einen kürzere Frist
gewählt werden. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn wenigstens ein
Zehntel aller Mitglieder anwesend sind.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern,
nämlich:
-
dem Präsidenten
-
dem Vizepräsidenten
-
dem Kassier
-
dem Aktuar
-
und einem Beisitzer
Der Vorstand behält sich vor, weitere Beisitzer für
Spezialaufgaben beizuziehen
Kochkunst
Die oberste Instanz für die Kochkunstmannschaft ist
der Vorstand. Der Vorstand bestimmt den Teammanager und den Teamconsulter.
Diese beiden ernannten können, müssen aber nicht dem Vorstand angehören. Sie
nominieren den Teamcapitain und das Team. Teammanager
und Teamconsulter haben die Verantwortung für das
Kochkunstteam und müssen mit einem
Jahresbericht der Generalversammlung Rechenschaft ablegen. Den
Teammitgliedern wird bei Aufnahme ein Reglement und Pflichtenheftabgegeben
das zu beachten ist.
Die Mitgliedschaft bei
der Les Copains des Alpes erlischt:
-
durch Tod
-
durch schriftliche Kündigung auf die Generalversammlund
-
durch Beschluss der Generalversammlung können Personen
ausgeschlossen werden, die das Ansehen der Les
Copains des Alpes oder seine Interessen verletzen.
-
Wenn ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht
mehr nachkommt, durch Beschluss des Vorstands
Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Les Copains des Alpes erlischt jeder
Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Durch die Urabstimmung kann die Auflösung der Les Copains des Alpes vollzogen werden.
Für die Auflösung bedarf es einer schriftlichen Zustimmung von neun Zehntel aller
Mitglieder. Liegt ein Auflösungsbeschluss vor, wird
das bestehende Inventar und das Vereinsvermögen aufgelöst.
Die vorstehenden Statuten sind an der
Generalversammlung vom 7. Februar 2005 revidiert und beschlossen worden.
Art. 4 ist an der GV vom 4. Februar 2008 angepasst
worden.
Gerichtstand ist Bern
Der
Präsident Der
Kassier
Alexander
Ulrich Alexander
Rufibach